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HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus Diepholz; 2.800 Euro Geldstrafe für rund 730 Euro zu viel erhaltene Leistungen

Hauptzollamt Osnabrück

HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus Diepholz; 2.800 Euro Geldstrafe für rund 730 Euro zu viel erhaltene Leistungen
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Osnabrück (ots)

Siebzig Tagessätze zu je 40 Euro, mithin insgesamt 2.800 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Diepholz für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Juli 2022 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 730 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-3301 - 1006
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.zoll.de

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