POL-RT: Nach Gasaustritt in einer Wohnung in Walddorfhäslach: Ermittlungen gegen 79-jährigen Bewohner eingeleitet
Polizeipräsidium Reutlingen
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingenund des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Walddorfhäslach (RT): Nach einem Gasaustritt in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Walddorfhäslach am Dienstag (31.10.2023) ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Reutlingen gegen den 79-jährigen Bewohner wegen des Verdachts der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.
Nach jetzigen Erkenntnissen soll der Mann am Dienstagnachmittag in seiner Wohnung die Verschlüsse mehrerer Gasflaschen und -kartuschen mutmaßlich in suizidaler Absicht geöffnet haben, bevor er gegen 16.30 Uhr die Wohnung verließ, in seinen Pkw stieg und diesen unweit seiner Wohnanschrift nach jetzigem Ermittlungsstand absichtlich gegen einen Telegrafenmast lenkte. Bei der Kollision erlitt der desorientiert wirkende und alkoholisierte, 79-jährige Mann leichte Verletzungen. Er wurde vom Rettungsdienst in eine Klinik eingeliefert.
Als Einsatzkräfte der Polizei im Zuge der Unfallaufnahme auf einen entsprechenden Hinweis stießen, überprüften sie die Wohnung des Mannes, wo ihnen starker Gasgeruch entgegenschlug. Messungen der alarmierten Feuerwehr ergaben eine erhebliche, mutmaßlich zündfähige Gaskonzentration.
Die teilweise anwesenden Bewohner des Mehrfamilienhauses, in dem insgesamt zehn Personen gemeldet sind, wurden vorübergehend evakuiert. Vorsorglich wurden auch Entschärfer des Landeskriminalamts hinzugezogen.Nach Belüftung des Gebäudes und Sicherung der Gasflaschen durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten alle Bewohner wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Verletzt wurde niemand.
Das bisherige Ermittlungsergebnis spricht dafür, dass der 79-jährige Deutsche im Zustand der Schuldunfähigkeit bzw. der zumindest verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat daher beim Amtsgericht Tübingen die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in der forensischen Abteilung eines Zentrums für Psychiatrie beantragt. Der Beschuldigte wurde nachfolgend noch am Donnerstag dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der den beantragten Unterbringungsbefehl in Vollzug setzte. (ak)
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